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Ein wichtiger Schritt: Einführung von Basishonoraren für Künstler:innen ab 2024
Es ist definitiv ein wichtiger, aber vor allem ein längst überfälliger Schritt: die Einführung von Basishonoraren für selbstständige Künstler:innen. Genau diese Einführung kündigte Kulturstaatsministerin Claudia Roth nämlich bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrat am 21. September 2023 an. Demzufolge sollen vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen. Was das genau bedeutet und was alles damit verknüpft ist, soll der heutige Beitrag beschreiben.
Basishonorare für Künstler:innen – eine längere Geschichte
Der Deutsche Kulturrat fordert schon seit Jahren eine deutlich höhere Entlohnung der freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler. In einigen Bundesländern (NRW, Brandenburg, Bremen und Sachsen) sind die sogenannten Basishonorare bereits in Vorbereitung.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte hierzu:
Der Bund wird in der Zukunft die Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler besser honorieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal, denn bislang liegt ihr Durchschnittseinkommen unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die Zeiten, in der die schwierige wirtschaftlichen Lage der selbstständigen Kulturschaffenden nur bedauert wurde, geht glücklicherweise zu Ende. Jetzt werden tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die Basishonorare oder Honoraruntergrenzen für freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind ein besonders wichtiger Baustein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Wir freuen uns, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen die Einführung von Basishonoraren im kommenden Jahr zugesagt hat.
(Quelle: kulturrat.de/presse/pressemitteilung/bund-will-kuenstlerinnen-und-kuenstler-besser-vergueten)
BFDK-Studie unterstreicht Dringlichkeit
Bereits lange im Vorfeld dieser Meldung hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) in einer von ihm beauftragten umfassende Studie mit Namen »Systemcheck« die Einkommensbedingungen und soziale Absicherung in den freien darstellenden Künsten über den Zeitraum 2021 bis 2023 untersuchen lassen. Die konkrete Zielgruppe waren hierbei Solo-Selbstständige und Hybrid-Beschäftigte in den darstellenden Künsten.
Die Studie, die der BFDK zusammen mit dem Institut für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft, der Universität Hannover und dem Institute for Cultural Governance in Kooperation mit dem ensemble-netztwerk durchgeführt hat, bringt nun erstmals systematisch und auf Zahlen und Fakten basierend ans Licht, dass die finanziellen Arbeitsbedingungen in den freien darstellenden Künsten in Deutschland überaus prekär sind.
Keine Überraschung, aber dennoch eine wichtige Erkenntnis, die nun auf einem wissenschaftlich erarbeiteten Fundament steht und in Kombination mit der eingangs beschriebenen Ankündigung durch Kulturstaatsministerin Claudia Roth offenbar auch Wirkung zeigt.
Die vollständige Studie des BFDK ist unter folgendem Link einsehbar:
darstellende-kuenste.de/sites/default/files/2022-06/220204_TD2_Das_Schlechteste_aus_zwei_Welten_Systemcheck.pdf
Eine gute Zusammenfassung der Studie hat Torben Ibs für tanznetz.de unter folgendem Link geschrieben:
tanznetz.de/de/article/2023/das-schlechteste-zweier-welten
weitere relevante Studien des Deutschen Kulturrates zu diesem Thema gibt es unter folgendem Link:
kulturrat.de/publikationen/studien
Kulturstaatsministerin Claudia Roth; fotografiert von Kristian Schuller